Alle erforderlichen Maßnahmen zur Beisetzung und/oder Überführung nach internationaler Traditionen und Ritualen, wie zum Beispiel die Waschung und Einhüllung, werden durch geschultes Fachpersonal durchgeführt. Auf Wunsch können Angehörige die Waschungen aber auch selbst durchführen.
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
- Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (Stammbuch, Familienbuch)
- Bei Verwitweten: standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
- Bei Geschiedenen: standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Graburkunde (wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist)